- vorzugsweise Befriedigung gewähren
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Business german-english dictionary. 2013.
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Beitreibung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend … Deutsch Wikipedia
Vollstreckungsmaßnahme — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend … Deutsch Wikipedia
Zwangsvollstreckung — Die Zwangsvollstreckung ist die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines vollstreckbaren Titels (Betreibung). Oder allgemein und das Zivilrecht überschreitend … Deutsch Wikipedia
Zwangsvollstreckungsrecht (Deutschland) — Das Zwangsvollstreckungsrecht der Bundesrepublik Deutschland ist das Recht der Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung öffentlich rechtlicher und privatrechtlicher Ansprüche des Gläubigers gegen den Schuldner auf Grundlage eines… … Deutsch Wikipedia
Absonderungsrecht — Absonderung ist ein Begriff aus dem deutschen Insolvenzrecht, der die gesonderte Befriedigung eines Insolvenzgläubigers außerhalb des eigentlichen Insolvenzverfahrens aufgrund eines ihm zustehenden Sicherungsrechts zum Inhalt hat.… … Deutsch Wikipedia
Zwangsvollstreckung — Zwạngs|voll|stre|ckung 〈f. 20〉 Vollstreckung im Konkursverfahren; Sy 〈schweiz.〉 Schuldbetreibung * * * Zwạngs|voll|stre|ckung, die (Rechtsspr.): Verfahren, bei dem mit staatlichem Zwang die Ansprüche einer Privatperson durchgesetzt werden. * *… … Universal-Lexikon
Österreich [3] — Österreich (Gesch.). Das heutige Erzherzogthum Ö. wurde zur Zeit der Römer auf dem linken Donauufer von Germanen, namentlich Markomannen, Quaden, Juthungen, auf dem rechten von Celten, namentlich Tauriskern u. Pannoniern, bewohnt. Das Land auf… … Pierer's Universal-Lexikon
Preußen [2] — Preußen (Gesch.). Das eigentliche Königreich P. (Ost u. Westpreußen), wurde in der ältesten geschichtlichen Zeit, im 4. Jahrh. n.Chr., diesseits der Weichsel von den germanischen Gothonen, jenseit von den slawischen Venetä (Wenden) bewohnt; an… … Pierer's Universal-Lexikon
Frankreich [3] — Frankreich (Gesch.). I. Vom Anfang der geschichtlichen Zeit bis zum Ende der römischen Herrschaft, 486 v. Chr. Die ersten Bewohner des heutigen F s waren Celten (s.d.), von den Römern Gallier genannt; nur einzelne Theile des Landes wurden zu der… … Pierer's Universal-Lexikon
Steuer [1] — Steuer (vom althochdeutschen Stiura, Hülfe, Gabe), heißt 1) im weitern Sinne jede von der Obrigkeit angeordnete Entrichtung, durch welche die Unterthanen Theile ihres Privatvermögens an die Obrigkeit zur Bestreitung der für diese nöthigen… … Pierer's Universal-Lexikon
Spanien [3] — Spanien (Gesch.). I. Vorgeschichtliche Zeit. Die Pyrenäische Halbinsel war den Griechen lange unbekannt; als man Kunde von dem Lande erhalten hatte, hieß der östliche Theil Iberia, der südöstliche od. südwestliche Theil jenseit der Säulen… … Pierer's Universal-Lexikon